Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Hier könnt ihr Wissenswertes zum Thema Tischtennis lesen und schreiben.
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Bilderrahmen
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Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Post by Bilderrahmen » 08 Feb 2022, 14:12

Übersicht über die verschiedenen Testszenarien im Sport nach Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, Stand: 05.02.2022, ohne Gewähr


Sport in gedeckten Sportstätten
ohne Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m

Sporttreibende ab 18 Jahren geimpft oder genesen UND POC oder PCR oder Selbsttest oder Ausnahmeregelung*
UND medizinische Maske außerhalb der Sportausübung

Sporttreibende über 6 und unter 18 Jahren außerhalb der Ferien
Schülerausweis UND medizinische Maske außerhalb der Sportausübung

Sporttreibende über 6 und unter 18 Jahren während der Ferien
Ausnahmeregelung* oder POC oder PCR oder Selbsttest UND medizinische Maske außerhalb der Sportausübung

Sporttreibende, die ärztlich nachgewiesen nicht impffähig sind
Ärztliches Attest und PCR UND medizinische Maske außerhalb der Sportausübung

Übungsleitende, die nicht geimpft und nicht genesen sind POC oder PCR (Selbsttest ist nicht ausreichend)
UND medizinische Maske außerhalb der Sportausübung

Kader- und Berufssportler
geimpft oder genesen oder PCR UND medizinische Maske außerhalb der Sportausübung


Geimpft: Nachweis einer vollständigen Impfung gegen COVID-19 (seit der letzten notwendigen Impfung sind mindestens 14 Tage vergangen)
Genesen: Nachweis einer Genesung von einer COVID-19-Erkrankung (mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate nach einem positiven PCR-Testergebnis)
POC: Nachweis eines negativen Testergebnisses, ausgestellt durch eine offizielle Teststelle (Testzentrum)
PCR: Nachweis eines negativen offiziellen Labortests nach Rachenabstrich
Selbsttest: Nachweis eines dokumentierten Selbsttests unter Aufsicht einer weiteren volljährigen Person (4-Augen-Prinzip, siehe Formular des LSBs)
Schülerausweis: Vorlage eines aktuell gültigen Schülerausweises zum Nachweis einer regelmäßigen Testung im Rahmen des Schulbesuchs
*Ausnahmeregelung:
1. Personen, deren Grundimmunisierung nicht länger als drei Monate zurückliegt (= Grundimmunisierung < 3 Monate),

2. Personen mit Grundimmunisierung, deren Infektion mit dem Coronavirus mindestens 28 Tage und nicht länger als drei Monate zurückliegt (= geimpft + genesen),

3. genesene Personen, deren Grundimmunisierung nicht länger als drei Monate zurückliegt (= genesen + geimpft),

4. Personen, deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt (= genesen < 3 Monate) oder

5. Personen, die grundimmunisiert sind und eine Auffrischungsimpfung erhalten haben („Boosterimpfung“).

Grundimmunisierung = 2. Impfung ist mindesten 14 Tage alt

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